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Abschluss des Zahnmedizinstudiums an einer nicht-deutschen Hochschule erworbenen
Zulassungsvoraussetzungen - Benötigte Bewerbungsunterlagen:
- Zeugnis über den ersten grundständigen Hochschulabschluss*
- Transcript of Records
- Nachweis über einjährige Berufserfahrung
- Nachweis über die erforderlichen Englischkenntnisse (B2)
- Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse: DSH 2, TestDaF 4x4 (nicht erforderlich für deutsche und österreichische Bewerber*innen)
- Zulassungsantrag (s.u. Online-Bewerbung)
*Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Hochschule in Deutschland anerkannt ist (Status: H+) und ob Ihr erster, grundständiger Studienabschluss äquivalent zu den in Deutschland angebotenen Bachelorstudiengängen ist (Klasse: A4 oder höher). Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Anabin-Homepage
Dieses Dokument dient als Beleg für die Inhalte Ihres Studiums. Wenn es in Ihrem Hochschulsystem kein Transcript of Records gibt, so schicken Sie uns bitte ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung Ihrer abgeleisteten Studieninhalte.
Das Online-Bewerbungsverfahren**:
Bitte füllen Sie die online-Bewerbung vollständig aus. Schicken Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag mit beglaubigten Kopien und Übersetzungen der erforderlichen Nachweise (vgl. Zulassungsbedingungen) an die folgende Adresse:
Justus-Liebig-Universität Gießen
c/o uni-assist.de
Geneststr. 5
10829 Berlin
Es können nur Anträge bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht (Posteingang) eingegangen sind.
Sollten Sie Bewerbungsunterlagen nachreichen wollen, müssen diese ebenfalls an die oben angegebene Adresse gesendet werden. Bitte schicken Sie Zeugnisse etc. nicht an unsere Gießener Adresse, sondern immer nach Berlin!
Die Bewerbung über uni-assist e.V. ist für Masterstudiengänge der Justus-Liebig-Universität kostenfrei.
Ausländische Studienbewerber bitten wir, sich umfassend über das Studium in Deutschland zu informieren.
** Hinweise zum Datenschutz für die Online-Bewerbung um einen Studienplatz: Die bei der Onlinebewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung der Auswahlverfahrens nach dem Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt.
Die Verpflichtung zur Angabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 64 Abs. 4 HHG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Hessischen Immatrikulationsverordnung.
Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt.
Soweit eine Zulassung zum Master-Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studierendenverwaltungssystem übernommen.
Die Löschung aller Bewerber- und Bewerberinnendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerbern, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.